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http://www.a-sit.at/pdfs/SigV_2008.pdf
Pim, austrian signature regulation: http://www.a-sit.at/pdfs/SigV_2008.pdf §6 (3) Wenn technische Komponenten und Verfahren in einer kontrollierten Umgebung eingesetzt werden, können Sicherheitsanforderungen, die nach Abs. 1 technisch sichergestellt werden müssen, auch organisatorisch durch Einsatz qualifizierten und vertrauenswürdigen Personals oder technisch- organisatorisch durch Einsatz geeigneter Zugriffs- und Zutrittskontrollmaßnahmen erfüllt werden. Die Erfüllung dieser Sicherheitsanforderungen ist durch eine Bestätigungsstelle zu prüfen.
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